Vermessungsarbeiten im Gemeindegebiet

Vermessung

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur topographischen Landesaufnahme lt. § 1 Z 7 Vermessungsgesetz (VermG) führen Bedienstete des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) zwischen April und Oktober 2026 im Gemeindegebiet Satteins Arbeiten zum Zwecke der flächenhaften Aktualisierung des Digitalen Landschaftsmodells (DLM) durch.

 

Im Zuge dieser Arbeiten zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages, müssen Bedienstete des BEV mitunter private Grundstücke betreten bzw. private Wege (Feldwege, Forstwege u. dgl.) befahren. 


Dies ist gesetzlich erlaubt, da Organe der Vermessungsbehörde zur Durchführung ihrer in § 1 VermG festgelegten Aufgaben gem. § 4 VermG jedes Grundstück mit Ausnahme der darauf errichteten Gebäude betreten und, soweit es die Bewirtschaftungsverhältnisse erlauben, befahren dürfen.


Dieses Betretungs- bzw. Befahrungsrecht wird selbstverständlich mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt und es wird darauf geachtet, Beeinträchtigungen soweit wie möglich zu vermeiden.


Wir bedanken uns für euer Verständnis und die Unterstützung der notwendigen Arbeiten.